Ein paar häufig gestellte Fragen und unsere Antworten
Was ist Ambulant Betreutes Wohnen?
Ambulant Betreutes Wohnen ist ein Angebot für erwachsene Menschen mit einer Behinderung, einer psychischen Erkrankung oder einer Suchterkrankung, um eigenständig und selbstbestimmt am Leben der Gemeinschaft teilzunehmen. Das Ambulant Betreute Wohnen findet in der Wohnung der Klienten statt.
Wer kann Ambulant Betreutes Wohnen erhalten?
Grundsätzlich können • Erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung • Erwachsene Menschen mit psychischen Behinderungen / Erkrankungen • Abhängigkeitserkrankte erwachsene Menschen bei uns aufgenommen werden.
In allen Fällen muss eine individuelle Entscheidung mit dem Kostenträger vereinbart werden.
Wer übernimmt die Kosten?
Die Kosten werden in der Regel vom örtlichen Sozialhilfeträger übernommen (hier Landschaftsverband Westfalen-Lippe). Sollte das Einkommen und Vermögen nach Abzug von Freibeträgen die Grenze übersteigen, wird der Antragsteller an den Kosten beteiligt. Die Hilfe ist kostenlos, wenn das Einkommen die Grenze nicht übersteigt.
Weiterhin können Sie das Ambulant Betreute Wohnen auch selbst bezahlen.
Gibt es einen Unterschied zur gesetzlichen Betreuung?
Bei einer gesetzlichen Betreuung ordnet ein Amtsgericht die gesetzliche Betreuung an und der bestellte Betreuer kann den Betreuten in denen vom Gericht festgelegten Bereichen rechtlich betreuen. Im Gegensatz dazu basiert das Ambulant Betreute Wohnen auf ausschließlich mit dem Klienten gemeinsam vereinbarten Zielen und ist jederzeit kündbar. Assistenz und Hilfe im Alltag steht hierbei im Vordergrund. Dafür ist kein Beschluss oder eine Anordnung notwendig.
Welche Unterstützung bekomme ich vom Ambulant Betreuten Wohnen?
Wir unterstützen Sie in verschiedenen Bereichen, wie Wohnen und Wohnungssuche, Arbeit, Finanzen, Tagesstruktur, Aufbau sozialer Kontakte und Freizeitgestaltung.
Muss ich mich an den Kosten beteiligen?
Bei Antragstellung wird gleichzeitig die Kostenbeteiligung geklärt. Von Ihrem monatlichen Einkommen werden Miete und Aufwendungen, wie z.B. Arbeitsmittel abgezogen. Liegen Sie unter der Einkommensfreigrenze, müssen Sie nichts bezahlen.
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